Die Rechtsgebiete des deutschen Rechts sind überaus vielfältig.
Für den Laien ist dabei oftmals schwer zu erkennen, zu welchem Rechtsgebiet seine Frage oder sein rechtliches Problem gehören.

Daher bedarf es eines juristischen Fachmannes - vergleichbar einem Hausarzt - der mit dem Mandanten das Problem herausarbeitet und es dann entweder selbst löst oder zu einem Spezialisten "überweist".

Dabei ist es jedoch erforderlich, nicht nur das konkrete Problem zu identifizieren, sondern eben auch den zutreffenden Spezialisten zu kennen.

Vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse habe ich auf Grund meiner langjährigen Berufstätigkeit und Ausbildung in folgenden Rechtsgebieten:

  • Allgemeines Zivilrecht

  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht, insbes. Scheidungsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Forderungseinzug 

  • Erbrechtliche Gestaltungen und Erbauseinandersetzungen

  • Sozialversicherungsrecht (Kranken- und Pflegeversicherung)


Ich werde - und muss es auch nicht auf Grund meiner hauptberuflichen Tätigkeit als angestellter Syndikusanwalt - keine Mandate annehmen, bei denen ich mich im jeweiligen Rechtsgebiet nicht "trittsicher" bewege.


In diesen Fällen, werde ich an einen Spezialisten verweisen.

Somit haben Sie bei meiner Einschaltung - auch wenn ich Ihnen selbst nicht bis zur Lösung alleine helfen kann - wesentliche Vorteile:

- Identifikation des Kerns des Rechtsproblems.

- "Überweisung" an einen spezialisierten Anwalt; ggf. Begleitung im Hintergrund.

- Service der Beratung (falls gewünscht) bei Ihnen zu Hause oder mittels digitaler Kommunikation.


Ich freue mich auf den Kontakt zu Ihnen!